1.1 Die Heli Flug GmbH (nachfolgend „HFW“ genannt) ist ein zugelassenes EASA-Luftfahrtunter-
nehmen und zudem eine EASA Training Organisation mit der Nummer DE.DY.106.
1.2 Die Heli Flug GmbH, eingetragen im Handelsregister Weiden unter der Nummer HRB 1515,
verkauft unter www.heli-flug.com Wertgutscheine für Helikopterrundflüge (nachfolgend
„Rundflüge“), andere Dienstleistungen und Zubehör. Nach dem Kauf kann die konkrete
Einlösung zu einem bestimmten Termin ebenfalls über die Webseite www.heli-flug.com
durchgeführt werden. Vertragspartner als Käufer der Gutscheine (nachfolgend „Kunden“)
können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
- Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die
ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst-
ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechts-
fähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbst-
ständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
- Teilnehmer eines Rundflugs (nachfolgend „Teilnehmer“) kann sowohl der Käufer selbst als auch
der Berechtigte Inhaber eines Gutscheins sein.
1.3 Durchgeführt werden die Rundflüge durch dafür berechtigte Rundflugunternehmen, Vereine
(nachfolgend „Veranstalter“ oder „Partner“) oder Hilfspersonen (nachfolgend „Piloten“), die mit
der Einlösung des Gutscheins sowohl vertraglicher als auch ausführender Luftfrachtführer und
Veranstalter sind, während HFW die reine Vermittlung zukommt.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Terminvereinbarungen,
die ein Kunde oder Teilnehmer mit HFW hinsichtlich der auf der Webseite www.heli-flug.com
oder darauf verweisende Webseiten dargestellten Gutscheine und/oder Veranstaltungen ab-
schließt. Darüber hinaus gelten sie auch für Verträge, die ohne Einbeziehung einer Webseite
erfolgen. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen,
es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der
AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die AGB mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich die AGS als lückenhaft erweisen.
2. Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website von HFW beschriebenen Produkte stellen keine verbindlichen Angebote
seitens HFW dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Bei einer Bestellung von Wertgutscheinen kann der Kunde das Angebot über das auf der Website
vorgehaltene Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er ein Produkt
in den Warenkorb gelegt und seine persönlichen Daten im Online-Bestellformular eingegeben
hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches
Vertragsangebot in Bezug auf den ausgewählten Artikel ab. Ferner kann der Kunde sein Angebot
auch telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder postalisch abgeben. Mit Abgabe des Angebots
gelten diese AGB als akzeptiert.
2.3 HFW kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden
eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax, E-Mail,
postalisch) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auf-
fordert. HFW kann das Angebot des Kunden auch dadurch annehmen, dass HFW ihm den
Gutschein innerhalb vorgenannter Frist per E-Mail oder auf dem Postweg zukommen lässt,
wobei insoweit der Zugang des Gutscheins beim Kunden maßgeblich ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch
den Kunden und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, der auf die Absendung des Angebots
folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von HFW wird der Vertragstext vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst
den vorliegenden AGS in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt.
2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter
Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von Ihm zur Bestellabwicklung
angegebenen Angaben, vor allem die E-Mail-Adresse, korrekt sind, so dass unter dieser Adresse
die von HFW versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde sicher-
zustellen, dass alle von HFW oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten
versandten E-Mails zugestellt werden können und Spam- oder Junk-Ordner regelmäßig auf
fälschlich einsortierte E-Mails kontrolliert werden.
2.7 Für bestimmte Angebote gelten Restriktionen, wie etwa zur Verfügung stehende Termine,
Mindestanzahl Teilnehmer oder maximale Körpergewichte. Je nach Standort und Hubschrauber-
typ können Gewichtsbeschränkungen variieren und sind vor der Buchung auf der Webseite und
bei der Terminanmeldung/Gutscheineinlösung ersichtlich. Der Käufer verpflichtet sich, auch für
die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
2.8 Für Flugangebote wird in der Regel eine Flugzeit angegeben. Dabei zählt entweder die Zeit vom
Starten des Triebwerks bis zur Abflugbereitschaft und die Zeit für das Abschalten nach dem Flug
bis zum Stillstand des Rotors oder das Ein- und Aussteigen der Fluggäste mit zur gebuchten Flug-
zeit. Diese sogenannte Blockzeit kann je nach Hubschraubertyp und Situation bis zu 3 bis 5
Minuten je Anschalt- und Abschaltvorgang betragen.
3. Gültigkeit und Einlösung von Gutscheinen
3.1 Preise für Tickets und Gutscheine werden zur besseren Transparenz inkl. MwSt. angegeben.
3.2 Es sind verschiedene Zahlungsarten, bar oder per Überweisung, möglich. Die Zahlung des
Kaufpreises ist grundsätzlich sofort und ohne Abzug fällig.
3.3 Gutscheine sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Kaufs einlösbar und danach
abgelaufen. Die Einlösung erfolgt wie auf dem Gutschein beschrieben. Auszahlungen sind ausgeschlossen.
3.4 Der Gutscheininhaber ist sich bewusst, dass es sich um Veranstaltungen handeln kann, die in der
Regel von April bis Oktober angeboten werden und zusätzlich abhängig von Wetter und Technik
sind. Er sollte sich rechtzeitig um eine Terminanmeldung zur Einlösung des Gutscheins während
der Saison des Gültigkeitszeitraumes kümmern.
3.5 Gutscheine sind übertragbar. HFW bzw. der Partner kann mit befreiender Wirkung an den
jeweiligen Inhaber (etwa ein Beschenkter), der den Gutschein einlöst, leisten. Dies gilt nicht,
wenn HFW bzw. der Partner Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen
Inhabers ist.
4. Flugdurchführung, Obliegenheiten des Teilnehmers
4.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Bodenpersonals und des Piloten in allen
Phasen des Fluges Folge zu leisten. Die Sitzplatz-Zuteilung hängt von einigen Faktoren ab und
wird vom Piloten bzw. Veranstalter vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, etwa neben dem Piloten, es sei denn, es wurde ein „Copiloten-Sitz“ erworben,
sofern an dem gewählten Standort angeboten. Gleichwohl kann dieser Platz (oder die Beförderung insgesamt) aus Sicherheitsgründen verweigert werden, wenn der Teilnehmer ungeeignet
ist, z. B. wenn dem Flugpersonal vorsätzlich oder fahrlässig nicht Folge geleistet wird, der Teilnehmer aggressiv ist oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.
4.2 Sollte die Beförderung des Teilnehmers aus den unter Ziffer 4.1 genannten Gründen abgelehnt
werden, so verliert der Gutschein seine Gültigkeit und kann vom Teilnehmer nicht mehr eingelöst werden.
4.3 Alle Teilnehmer müssen sich immer im Blickfeld des Piloten aufhalten, dürfen sich dem Hubschrauber nur von vorn nähern oder sich nach vorn entfernen. Die Türen des Helikopters werden
vom Piloten oder vom Bodenpersonal geschlossen. Dadurch sollen Beschädigungen durch zu
kraftvolles Zuknallen der Türen vermieden werden. Teilnehmer müssen sich anschnallen und
während des Fluges angeschnallt bleiben.
4.4 Sämtliche durch den Teilnehmer verursachten Beschädigungen am Helikopter gehen zu seinen
Lasten. Dazu zählen auch die notwendigen Kosten für eine Reinigung von Verschmutzungen wie
etwa Erbrochenem. Eltern haften dabei für ihre Kinder auch bei plötzlichem und unerwartetem
Erbrechen. Für solche Fälle wird eine Reinigungspauschale von 250,00 € vereinbart zuzüglich ggf.
anderer anfallender Kosten wie etwa Nutzungsausfall. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis
gestattet, ein Anspruch auf die Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder der Schaden
sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
4.5 Der Flug wird bei mindestens ausreichenden Wetterbedingungen durchgeführt. Die Einschätzung
des Wetters erfolgt dabei stets nach bestem Wissen und Gewissen. Da das Wetter aber von
Natur aus nie zu 100 % zuverlässig eingeschätzt werden kann, können Wetteränderungen auch
während des Fluges auftreten und eine Änderung der Flugstrecke oder des Landeorts notwendig
machen. Ebenso kann die Flugstrecke durch aktuelle Luftraumbeschränkungen oder individuelle
Absprachen mit den Passagieren modifiziert werden, insofern gilt die Leistung durch die geflogene Flugzeit als erbracht und nicht durch eine bestimmte Strecke.
4.6 Durch Wind oder aktuelle Verkehrslagen kann die Flugzeit variieren. Deshalb können Flugzeiten
für Rundflüge nur Zirka-Angaben sein. Flüge gelten bei Abweichungen von bis zu 15 % der angegebenen Flugzeit nach unten oder oben als wie geschuldet durchgeführt.
4.7 Es steht dem Piloten jederzeit frei, aus Gründen der Flugsicherheit, auf Anweisung der Flugverkehrskontrolle oder zur Lärmvermeidung von vorgegebenen Flugrouten abzuweichen.
4.8 Bezüglich Schnupperflügen, Helikopter Selberfliegen, Pilot für einen Tag oder ähnlich gilt, dass
der Flug als Ausbildungsflug im Rahmen einer Flugschule durchgeführt wird. Der Flugschüler
schließt deshalb mit Beginn des Fluges einen Ausbildungsvertrag zur PPL(H)-Ausbildung oder als
Lizenzinhaber zur Musterberechtigung ab. Der Flug stellt somit den ersten Ausbildungsflug dar.
Nach dem Flug kann der Ausbildungsvertrag durch Festhalten schriftlicher Details fortgeführt
werden. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, gilt die Ausbildung als beendet
und der Vertrag als aufgehoben.
4.9 An einigen Standorten werden die Flüge mit einer Kamera aufgezeichnet. Bei einer erfolgreichen
Aufzeichnung kann das Video als Erinnerungsvideo käuflich erworben werden. Passagiere können
sofern nicht durch standortspezifische anderslautende Regeln selbst Fotos und Filme aufnehmen. Wir empfehlen aber, sich auf den Flug zu konzentrieren und diesen zu genießen. Das
Urheberrecht des aufgezeichneten Materials, gleich ob durch Passagier oder Veranstalter aufgezeichnet, bleibt beim Veranstalter. Ein öffentliches Verbreiten etwa auf Plattformen wie YouTube
oder ähnlich ist nicht gestattet.
4.10 Da wir an einer anhaltend hohen Qualität unserer Dienstleistungen und einer weiterhin hohen
Kundenzufriedenheit sehr interessiert sind, benötigen wir vereinzelt Meinungen der Teilnehmer
nach einer erfolgten Veranstaltung. Hierzu gestattet uns der Teilnehmer die Kontaktaufnahme
per E-Mail mit der Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung, die optional anonym veröffentlicht werden kann. Der Teilnehmer stimmt zu, hierzu von HFW direkt oder von einem beauftragten relevanten Bewertungsportal per E-Mail kontaktiert zu werden.
5. Rücktritt und Erstattung
5.1 Ist der Auftraggeber zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend, gilt sein Flugticket als eingelöst und verfällt.
5.2 Auftraggeber, die individuelle Flüge beauftragt haben oder nicht private Gutscheinkäufer sind,
können vor Flugbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten, sofern in der Auftragsbestätigung
bzw. im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Übt der Auftraggeber sein Rücktrittsrecht aus
und sind keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen, fallen pauschal folgende Entschädigungen an:
- Generell bei Stornierung: 10 % des beauftragten bzw. zu erwartenden Auftragswerts
- Mehr als 48 Stunden vor dem Flugtermin: 50 % des zu erwartenden Auftragswerts
- Weniger als 48 Stunden vor dem Flugtermin oder bei Nichterscheinen („No Show“) oder nach
Start des Fluggeräts zum Bereitstellungsort: 100 % des zu erwartenden Auftragswerts
5.3 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HFW zu
üblichen Bürozeiten.
5.4 Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.