Heli Flug GmbH Waldsassen – Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Grundlegende Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2024

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Die Heli Flug GmbH (nachfolgend „HFW“ genannt) ist ein zugelassenes EASA-Luftfahrtunter- nehmen und zudem eine EASA Training Organisation mit der Nummer DE.DY.106.
1.2 Die Heli Flug GmbH, eingetragen im Handelsregister Weiden unter der Nummer HRB 1515, verkauft unter www.heli-flug.com Wertgutscheine für Helikopterrundflüge (nachfolgend „Rundflüge“), andere Dienstleistungen und Zubehör. Nach dem Kauf kann die konkrete Einlösung zu einem bestimmten Termin ebenfalls über die Webseite www.heli-flug.com durchgeführt werden. Vertragspartner als Käufer der Gutscheine (nachfolgend „Kunden“) können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
  • Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst- ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 
  • Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechts- fähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbst- ständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  •  Teilnehmer eines Rundflugs (nachfolgend „Teilnehmer“) kann sowohl der Käufer selbst als auch der Berechtigte Inhaber eines Gutscheins sein.
1.3 Durchgeführt werden die Rundflüge durch dafür berechtigte Rundflugunternehmen, Vereine (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Partner“) oder Hilfspersonen (nachfolgend „Piloten“), die mit der Einlösung des Gutscheins sowohl vertraglicher als auch ausführender Luftfrachtführer und Veranstalter sind, während HFW die reine Vermittlung zukommt.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Terminvereinbarungen, die ein Kunde oder Teilnehmer mit HFW hinsichtlich der auf der Webseite www.heli-flug.com oder darauf verweisende Webseiten dargestellten Gutscheine und/oder Veranstaltungen ab- schließt. Darüber hinaus gelten sie auch für Verträge, die ohne Einbeziehung einer Webseite erfolgen. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die AGB mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGS als lückenhaft erweisen.

2. Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website von HFW beschriebenen Produkte stellen keine verbindlichen Angebote seitens HFW dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Bei einer Bestellung von Wertgutscheinen kann der Kunde das Angebot über das auf der Website vorgehaltene Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er ein Produkt in den Warenkorb gelegt und seine persönlichen Daten im Online-Bestellformular eingegeben hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den ausgewählten Artikel ab. Ferner kann der Kunde sein Angebot auch telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder postalisch abgeben. Mit Abgabe des Angebots gelten diese AGB als akzeptiert.
2.3 HFW kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax, E-Mail, postalisch) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auf- fordert. HFW kann das Angebot des Kunden auch dadurch annehmen, dass HFW ihm den Gutschein innerhalb vorgenannter Frist per E-Mail oder auf dem Postweg zukommen lässt, wobei insoweit der Zugang des Gutscheins beim Kunden maßgeblich ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, der auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von HFW wird der Vertragstext vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGS in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt.
2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von Ihm zur Bestellabwicklung angegebenen Angaben, vor allem die E-Mail-Adresse, korrekt sind, so dass unter dieser Adresse die von HFW versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde sicher- zustellen, dass alle von HFW oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können und Spam- oder Junk-Ordner regelmäßig auf fälschlich einsortierte E-Mails kontrolliert werden.
2.7 Für bestimmte Angebote gelten Restriktionen, wie etwa zur Verfügung stehende Termine, Mindestanzahl Teilnehmer oder maximale Körpergewichte. Je nach Standort und Hubschrauber- typ können Gewichtsbeschränkungen variieren und sind vor der Buchung auf der Webseite und bei der Terminanmeldung/Gutscheineinlösung ersichtlich. Der Käufer verpflichtet sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
2.8 Für Flugangebote wird in der Regel eine Flugzeit angegeben. Dabei zählt entweder die Zeit vom Starten des Triebwerks bis zur Abflugbereitschaft und die Zeit für das Abschalten nach dem Flug bis zum Stillstand des Rotors oder das Ein- und Aussteigen der Fluggäste mit zur gebuchten Flug- zeit. Diese sogenannte Blockzeit kann je nach Hubschraubertyp und Situation bis zu 3 bis 5 Minuten je Anschalt- und Abschaltvorgang betragen.

3. Gültigkeit und Einlösung von Gutscheinen
3.1 Preise für Tickets und Gutscheine werden zur besseren Transparenz inkl. MwSt. angegeben.
3.2 Es sind verschiedene Zahlungsarten, bar oder per Überweisung, möglich. Die Zahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich sofort und ohne Abzug fällig.
3.3 Gutscheine sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Kaufs einlösbar und danach abgelaufen. Die Einlösung erfolgt wie auf dem Gutschein beschrieben. Auszahlungen sind ausgeschlossen.
3.4 Der Gutscheininhaber ist sich bewusst, dass es sich um Veranstaltungen handeln kann, die in der Regel von April bis Oktober angeboten werden und zusätzlich abhängig von Wetter und Technik sind. Er sollte sich rechtzeitig um eine Terminanmeldung zur Einlösung des Gutscheins während der Saison des Gültigkeitszeitraumes kümmern.
3.5 Gutscheine sind übertragbar. HFW bzw. der Partner kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber (etwa ein Beschenkter), der den Gutschein einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn HFW bzw. der Partner Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers ist.

4. Flugdurchführung, Obliegenheiten des Teilnehmers
4.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Bodenpersonals und des Piloten in allen Phasen des Fluges Folge zu leisten. Die Sitzplatz-Zuteilung hängt von einigen Faktoren ab und wird vom Piloten bzw. Veranstalter vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, etwa neben dem Piloten, es sei denn, es wurde ein „Copiloten-Sitz“ erworben, sofern an dem gewählten Standort angeboten. Gleichwohl kann dieser Platz (oder die Beförderung insgesamt) aus Sicherheitsgründen verweigert werden, wenn der Teilnehmer ungeeignet ist, z. B. wenn dem Flugpersonal vorsätzlich oder fahrlässig nicht Folge geleistet wird, der Teilnehmer aggressiv ist oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.
4.2 Sollte die Beförderung des Teilnehmers aus den unter Ziffer 4.1 genannten Gründen abgelehnt werden, so verliert der Gutschein seine Gültigkeit und kann vom Teilnehmer nicht mehr eingelöst werden.
4.3 Alle Teilnehmer müssen sich immer im Blickfeld des Piloten aufhalten, dürfen sich dem Hubschrauber nur von vorn nähern oder sich nach vorn entfernen. Die Türen des Helikopters werden vom Piloten oder vom Bodenpersonal geschlossen. Dadurch sollen Beschädigungen durch zu kraftvolles Zuknallen der Türen vermieden werden. Teilnehmer müssen sich anschnallen und während des Fluges angeschnallt bleiben.
4.4 Sämtliche durch den Teilnehmer verursachten Beschädigungen am Helikopter gehen zu seinen Lasten. Dazu zählen auch die notwendigen Kosten für eine Reinigung von Verschmutzungen wie etwa Erbrochenem. Eltern haften dabei für ihre Kinder auch bei plötzlichem und unerwartetem Erbrechen. Für solche Fälle wird eine Reinigungspauschale von 250,00 € vereinbart zuzüglich ggf. anderer anfallender Kosten wie etwa Nutzungsausfall. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf die Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder der Schaden sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
4.5 Der Flug wird bei mindestens ausreichenden Wetterbedingungen durchgeführt. Die Einschätzung des Wetters erfolgt dabei stets nach bestem Wissen und Gewissen. Da das Wetter aber von Natur aus nie zu 100 % zuverlässig eingeschätzt werden kann, können Wetteränderungen auch während des Fluges auftreten und eine Änderung der Flugstrecke oder des Landeorts notwendig machen. Ebenso kann die Flugstrecke durch aktuelle Luftraumbeschränkungen oder individuelle Absprachen mit den Passagieren modifiziert werden, insofern gilt die Leistung durch die geflogene Flugzeit als erbracht und nicht durch eine bestimmte Strecke.
4.6 Durch Wind oder aktuelle Verkehrslagen kann die Flugzeit variieren. Deshalb können Flugzeiten für Rundflüge nur Zirka-Angaben sein. Flüge gelten bei Abweichungen von bis zu 15 % der angegebenen Flugzeit nach unten oder oben als wie geschuldet durchgeführt.
4.7 Es steht dem Piloten jederzeit frei, aus Gründen der Flugsicherheit, auf Anweisung der Flugverkehrskontrolle oder zur Lärmvermeidung von vorgegebenen Flugrouten abzuweichen.
4.8 Bezüglich Schnupperflügen, Helikopter Selberfliegen, Pilot für einen Tag oder ähnlich gilt, dass der Flug als Ausbildungsflug im Rahmen einer Flugschule durchgeführt wird. Der Flugschüler schließt deshalb mit Beginn des Fluges einen Ausbildungsvertrag zur PPL(H)-Ausbildung oder als Lizenzinhaber zur Musterberechtigung ab. Der Flug stellt somit den ersten Ausbildungsflug dar. Nach dem Flug kann der Ausbildungsvertrag durch Festhalten schriftlicher Details fortgeführt werden. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, gilt die Ausbildung als beendet und der Vertrag als aufgehoben.
4.9 An einigen Standorten werden die Flüge mit einer Kamera aufgezeichnet. Bei einer erfolgreichen Aufzeichnung kann das Video als Erinnerungsvideo käuflich erworben werden. Passagiere können sofern nicht durch standortspezifische anderslautende Regeln selbst Fotos und Filme aufnehmen. Wir empfehlen aber, sich auf den Flug zu konzentrieren und diesen zu genießen. Das Urheberrecht des aufgezeichneten Materials, gleich ob durch Passagier oder Veranstalter aufgezeichnet, bleibt beim Veranstalter. Ein öffentliches Verbreiten etwa auf Plattformen wie YouTube oder ähnlich ist nicht gestattet.
4.10 Da wir an einer anhaltend hohen Qualität unserer Dienstleistungen und einer weiterhin hohen Kundenzufriedenheit sehr interessiert sind, benötigen wir vereinzelt Meinungen der Teilnehmer nach einer erfolgten Veranstaltung. Hierzu gestattet uns der Teilnehmer die Kontaktaufnahme per E-Mail mit der Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung, die optional anonym veröffentlicht werden kann. Der Teilnehmer stimmt zu, hierzu von HFW direkt oder von einem beauftragten relevanten Bewertungsportal per E-Mail kontaktiert zu werden.

5. Rücktritt und Erstattung
5.1 Ist der Auftraggeber zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend, gilt sein Flugticket als eingelöst und verfällt.
5.2 Auftraggeber, die individuelle Flüge beauftragt haben oder nicht private Gutscheinkäufer sind, können vor Flugbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten, sofern in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Übt der Auftraggeber sein Rücktrittsrecht aus und sind keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen, fallen pauschal folgende Entschädigungen an:
  • Generell bei Stornierung: 10 % des beauftragten bzw. zu erwartenden Auftragswerts
  • Mehr als 48 Stunden vor dem Flugtermin: 50 % des zu erwartenden Auftragswerts
  • Weniger als 48 Stunden vor dem Flugtermin oder bei Nichterscheinen („No Show“) oder nach Start des Fluggeräts zum Bereitstellungsort: 100 % des zu erwartenden Auftragswerts
5.3 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HFW zu üblichen Bürozeiten.
5.4 Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.